Steuerrecht: Widersprüchliche Angaben im Fahrtenbuch machen es wertlos

05-MAR-10

Hat ein Arbeitnehmer für seinen Firmenwagen, den er auch privat nutzen darf, ein Fahrtenbuch geführt, um private von dienstlichen Fahrten zu trennen und dementsprechend steuerlich behandeln zu lassen, so können widersprüchliche Angaben dazu führen, dass das Finanzamt alle Eintragungen als "unrichtig" einstuft. Im konkreten Fall lagen teilweise die Orte, die im Fahrtenbuch eingetragen waren, auffällig weit weg von den Orten, die - mit demselben Datum versehen - auf eingereichten Tankquittungen standen. Das werfe Zweifel an der Authentizität auf, so das Finanzgericht München. (FG München, 15 K 2945/07)