Arbeitsrecht: Eine Ausschlussfrist schließt nicht immer Ansprüche aus

22-DEC-09

Gelten laut Arbeits- oder Tarifvertrag für ein Arbeitsverhältnis bestimmte Ausschlussfristen, so binden sie sowohl den Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber nachweislich signalisiert hat, ein ausscheidender Mitarbeiter könne etwaige Ansprüche selbstverständlich auch noch nach Ablauf der Ausschlussfrist geltend machen (was dem Mitarbeiter hier allerdings trotz Befragung von Zeugen nicht gelungen ist). (AZ: 9 Sa 697/08)